Strafrecht Allgemeiner Teil 2: Unterlassungsdelikt, Versuch, Täterschaft und Teilnahme, Konkurrenzen Zusammenfassung

Dieses Buch nennt sich „Strafrecht Allgemeiner Teil 2: Unterlassungsdelikt, Versuch, Täterschaft und Teilnahme, Konkurrenzen“. Es ist also ein Aufbauband zu dem Strafrecht Allgemeiner Teil 1. Dennoch bin ich der Meinung, dass man auch sofort mit dem 2.Band im 2.Semester anfangen kann ohne, dass man etwas nicht versteht, weil man Band 1 nicht gelesen hat. Inhaltlich baut Band 2 natürlich auf Band 1 auf und somit werden Wiederholungen vermieden und auf die anderen Bände verwiesen. Durchgängig ist in einer sehr gut verständlichen und nachvollziehbaren Sprache geschrieben. Ideal ist gerade beim Strafrecht, dass sich nicht auf trockene Theorie in Form von Theorienstreiten beschränkt wird, sondern auch anhand von konkreten Beispielen die Fälle exemplarisch durchgelöst werden. So lernt man auch gleich den Aufbau und die Vorgehensweise in einer Klausur. Das erspart einem dann später einige Nerven. Da es sich hier aber um ein Skript handelt wird einiges auch sehr knapp behandelt und man muss sich dann noch weitergehende Literatur zur Vertiefung besorgen. Besonders intensiv wird in diesem Buch der Versuch behandelt. Es handelt sich dabei um einen subjektiv auf Vollendung gerichteten Akt. Man lernt die Unterschiede zwischen einem fehlgeschlagenen und einem untauglichen Versuch kennen. Außerdem werden wichtige Begriffe wie das unmittelbare Ansetzen definiert. Auch die Abgrenzung von versuch und straflose Vorbereitungshandlung wird anhand einiger Beispiele sehr nachvollziehbar abgegrenzt. Außerdem wird auch der Tatbestandsaufbau beim Versuch vorgestellt. Sehr anschaulich wird auch dargestellt, warum es bei Fahrlässigkeitsdelikten keinen Versuch geben kann. Es handelt sich dabei ja um eine Sorgfaltspflichtverletzung, also dem Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Man erfährt zudem warum man beim Versuch nicht mit dem objektiven Tatbestand anfangen kann, sodern zuerst einen subjektiven Tatbestand prüfen muss, den man dann Tatentschluss nennt. Erst im objektiven Tatbestand prüt man dann das unmittelbare Ansetzen zur Tat.

Durchgängig ein sehr anschauliches Buch, welches gerade für Anfänger ideal geeignet ist.

Inhaltlich widmet sich dieses Buchs wie bereits gezeigt vor allem dem Versuch. es wird aber auch das Unterlassungsdelikt mit allen Tücken besprochen. Zudem lernt man das wichtige Kapitel der Täterschaft und Teilnahme kennen. Von allergrößter Bedeutung sind dann an die Konkurrenzen, denn ansonsten prüft man mehr, als man eigentlich prüfen müsste.

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