Staatsrecht I: Grundrechte Zusammenfassung

Dieses Buch nennt sich Kernwissen. Es beschäftigt sich vor allem mit dem Staatsrecht 1, also mit den Grundrechten, die wir zu Beginn unserer Deutschen Verfassung finden.

Los geht es hier mit einem Literaturverzeichnis, dem sich ein Abkürzungsverzeichnis anschließt, sodass man die im Buch verwendeten Abkürzungen auch verstehen kann und von diesen nicht verwirrt wird.

Dann geht es mit dem ersten Teil dieses Buches los. Dieses widmet sich der allgemeinen Grundrechtslehre. Man wird zunächst verstehen, was der Begriff der Grundreche ist. Es werden die Grundrechte sowohl im formellen als auch im materiellen Sinne vorgestellt Dann geht es mit den Funktionen der Grundrechte weiter. Sie sind einerseits Abwehrrechte, sie haben aber auch die Funktion der Teilhaberechte. Man kann sie wiederum auch als Leistungsrechte sehen, fast wie eine Art Anspruchsgrunlage, wie man sie aus dem BGB kennt. Dann geht es mit einem kleinen Exkurs weiter. Dieser widmet sich der klassischen Einteilung der Grundrechte. Weiter geht es dann mit den Adressaten der Grundrechtsbindung. Da gibt es erst einmal einen Überblick bevor man sich dann mit der Bindung der Gesetzgebung, der Grundrechtsbindung der vollziehenden Gewalt und am Ende auch mit der Grundrechtsbindung der Rechtsprechung auseinander setzen wird. In diesem Zusammenhang wird auch die Drittwirkung der Grundrechte thematisiert und problematisiert werden. Denn Grundsätzlich sind die Grundrechte eigentlich nur Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat. Dann geht es mit der natürlichen Person als Grundrechtsträger weiter. Man lernt die Deutschen-Grundrechte im Gegensatz zu den Jedermann Grundrechten kennen. Außerdem wird das Thema der Grundrechtsmündigkeit tiefgehend besprochen. Im zweiten Teil lernt man dann die Verfassungsbeschwerde und den klausurmäßigen Aufbau kennen. Dann wird man sich mit den einzelnen Grundrechten beschäftigen. Dazu gehört neben der Menschenwürde auch die Handlungsfreiheit, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder die Freiheit der Person. Es gibt aber auch speziellere Grundrechte wie zum Beispiel die Unverletzlichkeit der Wohnung. Alle diese wird man hier kennen lernen.

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