Bürgerliches Recht. Basiswissen und Fallschulung für Anfangssemester Zusammenfassung

Dieses Buch nennt sich Bürgerliches Recht und ist im C.F. Müller Verlag in der Reihe Jurathek Repititorium erschienen. Geschrieben wurde es von Gisbert A.Kaiser. Es handelt sich hierbei um ein Buch, welches das Basiswissen und auch die Klausurpraxis für das Studium enthält.

Los geht es ganz zu Beginn mit dem allgemeinen Teil des BGB. Hier lernt man die Ursprünge des europäischen Zivilrechts, insbesondere natürlich das deutsche bürgerlichen Gesetzbuches kennen. Dann folgt eine Einführung in das juristische Denken und Arbeiten. Weiter geht es dann mit der Unterscheidung zwischen natürlichen und juristischen Personen. Außerdem erfährt man, was das subjektive Recht ist. Dann geht es mit dem Irrtum, der arglistigen Täuschung und der widerrechtlichen Drohung weiter. Hier folgen dann die Gesetzesauslegung und die Auslegung des Rechtsgeschäfts. Dann folgt das äußerst wichtige Recht der Stellvertretung. Danach wird erläutert was Bedingung und was Befristung ist. Man erfährt auch einiges zu der Klausurpraxis. Es folgt dann das Schuldrecht Allgemeiner Teil. Hier geht es dann um Dinge wie das Schuldverhältnis, das allgemeine Zurückbehaltungsrecht, Rücktritt und Kündigung, Mehrheit von Schuldnern, Mehrheit von Gläubigern und die Art und der Umfang des Schadensersatzes. Weiter geht es dann mit dem Schuldrecht Besonderer Teil. Da geht es dann mit dem Kaufrecht los. Weiter geht es dann mit den verschiedenen Gebrauchsüberlassungsverträgen wie zum Beispiel die Miete oder die Leihe. Danach lernt man den Unterschied zwischen dem Werk- und dem Dienstvertrag kennen. Danach folgen Verträgen über fremdnützige Tätigkeiten. Im Anschluss daran geht es mit persönlichen Kreditgeschäften weiter. Jetzt folgen die verschiedenen gesetzlichen Schuldverhältnisse. Hier muss man natürlich die Geschäftsführung ohne Auftrag kennen. Außerdem ist die unerlaubte Handlung von großer Bedeutung. Dann folgt das Sachenrecht, vor dem sich viele Studenten fürchten. Hier geht es ganz grundlegend und einfach los. Man lernt die Grundbegriffe und die Grundlagen. Hierzu gehören der Besitz, die Hypothek und die Grundschuld, bevor man sich dann gegen Ende der Randordnung der Grundstücksrechte widmet.

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